DER EZB-RAT — gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. FINREP -Datenpunkte“ bei Anwendung der IFRS oder von mit den IFRS kompatiblen nationalen. Rechnungslegungsvorschriften sowie Einzelinstitute (nGAAP oder IFRS) veröffentlicht. Basierend auf Artikel Absatz der Verordnung ( EU ) Nr.
Die Meldung der Financial Information ( Financial Reporting, FINREP ) führte immer wieder zu Überraschungen. Die bislang nur für IFRS-Institutsgruppen auf konsolidierter Ebene relevante FINREP -Meldung wird damit auf Einzelinstitute und Institutsgruppen unabhängig von .
FINREP nicht meldepflichtigen Einzelinstitute bzw. Für diese galten bislang nur nationale. Die EZB plant unter Einbezug des Feed backs im Rahmen der Konsultation bis Ende des ersten. Der Meldeumfang des . Meldebestimmungen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. UGB-Konzerne gemäß Art.
EZB (full FINREP , Erhebung FINKF), erstmals zu melden mit . Ziel der Verordnung ist ein einheitliches Finanzreporting und dessen Vergleichbarkeit innerhalb der EU sowie die Schließung bestehender Datenlücken.
Capital Requirements Regulation (CRR) und FINREP. Continue reading