Haftpflicht gewerbe

Manchmal geht es schneller als man denkt und ein beachtlicher Schaden wurde verursacht. Befriedigung von berechtigten . Im betrieblichen Alltag kann es passieren, dass Dritte durch Sie oder Ihre Mitarbeiter zu Schaden kommen. Dann müssen Sie nicht nur mit Ersatzansprüchen rechnen, hinzu kommen oft noch Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten.

Umso wichtiger ist ein umfassender Haftpflicht – Schutz!

Teilweise besteht für diesen Personenkreis eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge. Heute schon für morgen sicher. Schnell kann eine kleine Unachtsamkeit große finanzielle Folgen haben. Betriebshaftpflichtversicherungen vergleichen. Denn, Sie haften für alle Schäden, die Sie verursachen.

Mit unseren privaten Haftpflichtversicherungen sind Sie auf der sicheren Seite, denn wir bieten für . Sicherheit für Ihre Existenz.

Das Wohl Ihrer Kunden und Mitarbeiter liegt Ihnen am Herzen. Von jetzt auf gleich alles verlieren – undenkbar! Doch das ist schneller passiert, als Sie vielleicht denken können. Denn wo gehobelt wir da fallen Späne.

Und selbst wenn ungerechtfertigte Forderungen vorliegen, können erhebliche Kosten für deren Abwehr durch einen Anwalt oder durch Prozesskosten entstehen. Solche Kosten und berechtigte Schadensersatzleistungen übernimmt eine Gewerbe – Haftpflichtversicherung. Als zentrales Modul der Absicherung versichert . Mit unserem neuen Kompakt-Tarif können Sie unsere Gewerbe – Haftpflichtversicherung jetzt auch online abschließen.

Krankenversicherung . Perfekter Schutz gegen jedes Risiko: Eine Gewerbeversicherung ist für Unternehmer Pflicht! Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gewerbe – Haftpflichtversicherung nicht. Denn als Inhaber eines Studios sind Sie vielen Haftungsrisiken ausgesetzt und müssen ggf. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geradestehen. Bauhauptgewerbe Bauhandwerk Handel, Handwerk und Dienstleistungen Elektriker Baustoffproduzenten und Händler Produzierendes Gewerbe Bau- und Gebäudedienstleister IT-Unternehmen.

Jeder Unternehmer haftet für Schäden, die er durch seine betriebliche Tätigkeit Dritten zufügt. Auch für Fehler von Mitarbeitern .

LuftVG werden Flugmodelle grundsätzlich als „Luftfahrzeuge“ eingestuft. Demnach unterliegen sie besonderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, zu denen u. LuftVG zählt (unabhängig vom Startgewicht). Versicherungspflicht nach § Abs.

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