Unfallversicherung dienstreise

Einfluss, welches Verkehrsmittel benutzt wird. Unerheblich ist auch, ob Sie während oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit im Auftrag Ihres Unternehmens dienstlich verreisen. Privatunfälle müssen mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden. Es gibt jedoch bestimmte Bereiche und Personen die benötigen eine spezielle Unfallversicherung.

Deshalb stuft sogar der Verein für Konsumenteninformati- on eine private Unfallversicherung als absolut notwendig ein.

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt. Dabei ging es um eine Mitarbeite- rin der steirischen Landwirtschaftskam-. Die Berufsgenossenschaft hatte diesen Verkehrsunfall nicht als Versicherungsfall der Gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber greift jedoch nur bei Betriebsunfällen, Unfällen auf dem Betriebsgelände oder auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause. Diese Ausschnittsversicherung wird vom Arbeitgeber für Mitarbeiter für die Zeit berufsbedingter Auslandsaufenthalte oder für gefährliche Montagearbeiten, die nicht durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine genaue gesetzliche Definition dazu gibt es nicht. Die Reisewege sind Bestandteil der .

OFFZIELL angemeldete Besprechungen beim Essen sind versichert ! Dienstreise – Unfallversicherung. Die Leistungen der Unfallversicherung gibt es aber nur dann, wenn ein Unfall tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt wird. Mal rausgehen in der Mittagspause, weg vom Schreibtisch. Frische Luft schnappen tut gut.

Allerdings: Auf einem Spaziergang während der Arbeitszeit ist man laut einem Urteil nicht unbedingt geschützt von der Unfallversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz der BG erstreckt sich grundsätzlich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Immer mehr Menschen werden aber auch im Ausland eingesetzt.

Innerhalb der EU, aber . Erleidet ein Beschäftigter im Ausland einen Arbeitsunfall, ist er grundsätzlich durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Beschäftigte stehen auch im Ausland unter dem deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses . Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein, sofern ein Unfall im Kindergarten, in der Schule, in der Universität, am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin passiert ist. Wer in der Raucherpause stürzt, hat doppelt Pech!

Wann der Geschäftsreisende unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Birgit Loewer-Hirsch Akzente.

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